Bei einer Übernahme zahlt der Käufer in der Regel mehr als die Summe der einzelnen Vermögenswerte abzüglich Schulden des gekauften Unternehmens. Der Aufpreis entsteht, weil mit übernommen werden: starke Marke, Kundenbeziehungen, Mitarbeiter-Know-how oder erwartete Synergien – also Werte, die in der Bilanz des gekauften Unternehmens nicht einzeln aufgeführt sind. Genau dieser Aufpreis wird in der Bilanz des Käufers als Goodwill aktiviert und mindestens jährlich auf seine Werthaltigkeit geprüft.
Goodwill ist ein bilanzieller Restwert – kein „echtes" Vermögen, das man verkaufen könnte. Stellt sich später heraus, dass die übernommene Tochter die Erwartungen nicht erfüllt, muss der Goodwill teilweise oder ganz abgeschrieben werden. Solche Wertberichtigungen mindern den Gewinn und sind in der Praxis häufig ein Eingeständnis, dass eine Übernahme zu teuer war.
Beispiel
Wird ein Unternehmen für 10 Mrd. € gekauft, dessen anteiliges Nettovermögen 6 Mrd. € beträgt, entsteht 4 Mrd. € Goodwill.
Häufige Verwechslung
Goodwill wird oft als „echtes" Vermögen verstanden. Tatsächlich ist es ein bilanzieller Restwert, der jederzeit überprüft und abgeschrieben werden kann.
Merksatz
Goodwill entsteht bei teuren Übernahmen – wird er abgeschrieben, war der Kaufpreis zu hoch.