Das Stimmrecht erlaubt Aktionären, in der Hauptversammlung über zentrale Beschlüsse abzustimmen. In der Regel ist pro Stammaktie eine Stimme vorgesehen, soweit die Satzung nichts anderes regelt.
Stimmrechte sind ein zentrales Element des Aktionärsstatus. Vorzugsaktionäre haben dieses Recht typischerweise nicht oder nur in Ausnahmefällen.
Beispiel
Wer 5 % der Stimmrechte hält, kann auf der HV nicht direkt durchregieren, aber zentrale Beschlüsse beeinflussen oder blockieren.
Häufige Verwechslung
Stimmrechte werden von Kleinanlegern oft nicht ausgeübt. Damit verlieren sie einen Teil ihres Einflusses.
Merksatz
Das Stimmrecht ist die Macht des Miteigentümers – ihr Gewicht hängt vom Anteil ab.