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Aktienmarkt & Kapitalmaßnahmen

Bezugsrecht

Recht bestehender Aktionäre, bei einer Kapitalerhöhung anteilig neue Aktien zu erwerben.

Auch genannt: Subscription Right

Wenn ein Unternehmen sein Kapital erhöht, gibt es neue Aktien aus. Damit bestehende Aktionäre nicht automatisch verwässert werden, erhalten sie ein Bezugsrecht: Für eine bestimmte Anzahl alter Aktien dürfen sie eine festgelegte Anzahl neuer Aktien zu einem festgelegten Preis zeichnen. Wer nicht zeichnen will, kann sein Bezugsrecht in der Bezugsfrist über die Börse verkaufen – das Recht hat einen eigenen Marktwert, der bei der Bezugsfrist tickerseitig im Depot auftaucht.


Bezugsrechte sind das Werkzeug, mit dem Aktionäre selbst entscheiden, ob sie eine Kapitalerhöhung mittragen wollen. Wer mitzeichnet, hält seine Quote. Wer verkauft, akzeptiert eine niedrigere Quote, erhält dafür aber den Marktwert des Rechts als Entschädigung. Wer beides ignoriert, lässt das Bezugsrecht am Ende der Frist verfallen – das entspricht einem Verschenken des Werts.

Beispiel

Ein Unternehmen erhöht sein Kapital im Verhältnis 4:1 – pro vier alten Aktien darf eine neue Aktie zum Vorzugspreis gezeichnet werden. Wer 400 Aktien hält, hat das Recht auf 100 neue. Zeichnet er sie, bleibt seine Quote stabil. Verkauft er die Bezugsrechte, fließt ihm deren Marktwert zu – seine Quote sinkt entsprechend.

Häufige Verwechslung

Bezugsrechte werden gelegentlich „liegen gelassen". Das bedeutet faktisch einen freiwilligen Verzicht auf einen wirtschaftlichen Wert.

Merksatz

Das Bezugsrecht schützt Altaktionäre vor Verwässerung bei einer Kapitalerhöhung.

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Keine Anlageberatung. Die Inhalte dienen ausschließlich der finanziellen Bildung.